Fragen zur Mandatsbearbeitung oder meinem Honorar beantworte ich Ihnen gerne telefonisch.
Genaue Auskunft über die entstehenden Kosten kann ich jedoch nur im Zusammenhang mit der konkreten Beratung erteilen, da das komplexe Gebührenrecht der Rechtsanwälte oftmals eine einfache, schematische Beantwortung nicht zulässt.
Erstberatung
Eine persönliche Erstberatung ohne weitere Beauftragung kostet EUR 120,00 inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer bei sofortiger Zahlung. Wir erörtern für Ihren Fall erste Handlungsstrategien und Möglichkeiten und Sie erhalten – je nach Fall – eine sofortige mündliche Beantwortung von Einzelfragen.
Beauftragung
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt grundsätzlich die Anwaltsgebühren, die sich nach einem „Gegenstandswert“ oder „Verfahrenswert“ richten. Dies erläutere ich Ihnen gern einschließlich möglicher oder notwendiger Alternativen, auch im Hinblick auf mögliche Erstattungsansprüche durch z.B. eine gegnerische Kraftfahrthaftpflichtversicherung oder im Falle einer bestehenden Rechtschutzversicherung.
Vor meiner Beauftragung besprechen wir die für Sie entstehenden Kosten und immer dann, wenn sich die Prognose ändert. Kostenauslösende Maßnahmen ergreife ich nur mit Ihrem Einverständnis.
Rechtschutzversicherung
Beim Vorliegen einer Rechtschutzversicherung frage ich die Deckung bei der Versicherungsgesellschaft direkt an, ohne dass Ihnen hierbei – im Gegensatz zu meinen Kollegen – weitere Kosten entstehen. Oftmals ist eine Selbstbeteiligung im Versicherungsvertrag vereinbart, die jedoch bei einer ausschließlichen Erstberatung ohne weitere Beauftragung meist nicht zum Tragen kommt.
Beratungshilfe
Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht, außergerichtliche Rechtsberatung und -vertretung zu erhalten, indem der Staat die Kosten dafür übernimmt. Bedürftige müssen dafür beim Amtsgericht einen Antrag stellen und erhalten einen Beratungshilfeschein. Dieser berechtigt sie, einen Anwalt aufzusuchen, dem sie lediglich eine Eigenbeteiligung von 15 Euro zahlen müssen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beratungshilfe VOR dem Anwaltstermin beim Amtsgericht Ihres Wohnorts beantragen müssen. Erkundigen Sie sich dort telefonisch. Sie werden einen Termin vereinbaren und Unterlagen mitbringen müssen. Sollten Sie durch meine Tätigkeit ausreichend Geld erlangen, kann die Beratungshilfe aufgehoben werden und es fallen die regulären Gebühren für meine Tätigkeit an.
Prozesskostenhilfe (PKH)
Prozesskostenhilfe ist ebenfalls eine staatliche Unterstützung für Menschen, die sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht leisten können. Zur Bewilligung von PKH stelle ich einen Antrag für Sie, in dem Sie hre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachweisen müssen. Für die Antragstellung kann eine Gebühr anfallen. Eine bewilligte PKH deckt Gerichtskosten und die Kosten für einen beigeordneten Rechtsanwalt ab, kann aber unter Umständen auch eine spätere Rückzahlung in Raten erfordern, falls sich Ihre Verhältnisse verbessern. Es handelt sich quasi um ein staatliches Darlehen, dessen Rückzahlung das Gericht noch Jahre nach Abschluss des Verfahrens fordern kann. Sie haben also jahrelang Auskunfts- und Mitteilungspflichten. Wichtig zu wissen ist, dass Prozesskostenhilfe nicht die Kosten des Gegners abdeckt. Für diese müssen Sie selbstständig aufkommen.
Ratenzahlungsvereinbarungen
Alternativ zur Prozesskosten- oder Beratungshilfe biete ich unbürokratische Ratenzahlungsvereinbarungen an.
